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Mythos Öffentliche Beschaffung

Die Meinung, dass die Öffentliche Beschaffung sich von einer Beschaffung im privaten Sektor stark unterscheidet ist weit verbreitet.



Schaut man sich die Grundsätze an, welche im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten sind, so sieht man rasch, das dem nicht so ist:


Siehe auch Art. 2 unter folgendem Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/126/de


Sowohl im privaten, wie auch im öffentlichen Sektor werden Beschaffungen

- nach wirtschaftlichen Kriterien

- transparent

- mit Sicht auf faire Verfahren

- und unter Förderung von Wettbewerb unter den Anbietern

durchgeführt.


Einzig die Verfahren unterscheiden sich stark. Bei der öffentlichen Beschaffung sind die Prozesse sehr strikt und die gute Vorbereitung hat einen entscheidenen Einfluss auf den Erfolg einer Beschaffung. Zudem gibt der Gesetzgeber dem Anbieter juristische Möglichkeiten, sich gegen Entscheide der Vergabestelle zu wehren.


Im privaten Bereich können die Beschaffungsprozesse situativ geändert und korrigiert werden, ohne dass dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen würde. Die Einsprachemöglichkeiten der Anbieter sind sehr beschränkt.




 
 
 

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